Landesärztekammern
Für die Weiterbildung sind die jeweiligen Ärztekammern der einzelnen Bundesländer zuständig. Dort findest du Ansprechpartner:innen für alle Fragen rund um die Facharztweiterbildung. Dies beinhaltet Informationen zu Prüfung, Logbuch sowie Weiterbildungsordnung und Weiterbildungsbefugten. Anbei sind die Internetseiten der jeweiligen Landesärztekammer verlinkt. Die Bundesärztekammer veröffentlicht eine Musterweiterbildungsordnung für die einzelnen Facharztweiterbildungen, an denen sich die einzelnen Weiterbildungsordnungen und Logbücher der Bundesländer orientieren. Beispielhaft ist hier das neueste Logbuch der Ärztekammer Berlin verlinkt. In den meisten Bundesländern existiert inzwischen ein digitales Logbuch (eLogbuch) für die Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung von 2018.
Landesärztekammern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein
- Westfalen-Lippe
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Weiterbildungsbefugte
Weiterbildungsbefugte sind von den Landesärztekammern zur Weiterbildung von Ärzt:innen befugte Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie. Dies sind in der Regel entweder niedergelassen tätige Fachärzt:innen in eigener Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Chefärzt:innen eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer psychiatrischen Abteilung eines Allgemeinkrankenhauses. Wer im jeweiligen Bundesland für die Facharztweiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie befugt ist, wird auf den Internetseiten der jeweiligen Landesärztekammer (s.o.) veröffentlicht. Viele Weiterbildungsbefugte haben eine volle Weiterbildungsermächtigung für 48 Monate. Insbesondere niedergelassene Weiterbildungsbefugte haben häufig nur eine eingeschränkte Weiterbildungsermächtigung für 12 oder 24 Monate. Dies hängt damit zusammen, dass bestimmte Weiterbildungsbestandteile (z.B. Konsil- und Liaisondienste, rechtliche Grundlagen der Unterbringung etc.) im Praxisalltag nicht zum Tragen kommen und diese Inhalte daher nicht von niedergelassenen Weiterbildungsbefugten vermittelt werden können.
Für die verpflichtetende Weiterbildung in Neurologie (12 Monate) sowie mögliche anrechenbare Weiterbildungszeiten in anderen Bereichen (Innere Medizin, Kinder- & Jugendpsychiatrie etc.) kannst du die jeweiligen Weiterbildungsermächtigten ebenfalls auf der Internsetseite der jeweiligen Landesärztekammer einsehen.
Logbuch
Die Dokumentation der Weiterbildungszeiten und der bereits erworbenen Kompetenzen und des Wissens erfolgt im Logbuch. Die Dokumentation sollte kontinuierlich während der Weiterbildungszeit erfolgen. Die Ärzt:innen in Weiterbildung sollten dies überprüfen und sich ggf. für die Aktualisierung ihres Logbuchs beim Weiterbildungbefugten aktiv einsetzen. Im Rahmen der neuen Weiterbildungsordnung von 2018 erfolgte die Einführung des eLogbuchs.
Verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung sind regelmäßige Weiterbildungsgespräche mit dem:der jeweiligen Weiterbildungsbefugten, die ebenfalls im Logbuch dokumentiert werden. Diese jährlich stattfindenden Gespräche sind ein guter Anlass, die aktuelle Dokumentation des Logbuchs zu überprüfen bzw. anzuregen.