Weiterbildungsabschnitte
Die Facharztweiterbildung für Psychiatrie & Psychotherapie beinhaltet verschiedene Weiterbildungsabschnitte. Dabei ist ein 12- monatiger Weiterbildungsabschnitt im Bereich Neurologie verpflichtend. Ebenso ist ein stationärer Weiterbildungsabschnitt von 24-36 Monaten (abhängig von der jeweiligen Weiterbildungsordnung) verpflichtend. Zudem können Weiterbildungsabschnitte aus anderen Fachbereichen (z.B. Innere Medizin und Kinder-& Jugendpsychiatrie) für eine Dauer von bis zu 12 Monaten angerechnet werden.
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 60 Monate Weiterbildungszeit bei Durchführung in Vollzeit. Die Weiterbildung kann in Teilzeit mit mindestens 50% erfolgen. Bei Durchführung der Weiterbildung in Teilzeit verlängert sich die gesamte Weiterbildungszeit entsprechend. Einzelne Weiterbildungsabschnitte sind nur anrechenbar, wenn sie mindestens 6 Monate Weiterbildungszeit umfassen.
Für die Anrechnung der Weiterbildungszeiten ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig.
Psychiatrie (48 Monate)
Psychiatrisches Wissen und Kompetenzen in der Diagnostik, Behandlung und Prävention
- Anamneseerhebung
- Diagnostik/ Testverfahren
- Arzneimittelverordnung/ -interaktionen
- somatische Therapieverfahren (z.B. Lichttherapie, EKT, tMRS etc.)
- Behandlung durch Spezialtherapeut:innen
- Angehörigenarbeit
- Sozialpsychiatrie
- rechtliche Grundlagen
- ärztliche Begutachtung
- Krisenintervention
Behandlung des gesamten Spektrums psychiatrischer Erkrankungen
- Suchtmedizin
- Gerontopsychiatrie
- Akutpsychiatrie
- Traumafolgestörungen
Neurologie (12 Monate)
- neurologische Anamneseerhebung und Diagnostik
- Pharmakologische und sonstige Behandlungsmethoden in der Neurologie
- Elektroenzephalogramm (EEG)
- Akustisch evozierte Potentiale (AEP), Visuell evozierte Potentiale (VEP), Somazosensibel evozierte Potentiale (SEP), Motorisch evozierte Potentiale (MEP)
- Neuropsychologische Diagnostik und Behandlung
Psychotherapie (integriert)
- Theoriestunden
- Selbsterfahrung (Gruppen-/ Einzelselbsterfahrung)
- Psychotherapie unter Supervision (Verhältnis 1:4)
- Balintgruppe/ Interaktionsbezogene Fallarbeit/ Systemische Fallarbeit
- Entspannungsverfahren
- ggf. Zweitverfahren Psychotherapie
Therapieverfahren
- Verhaltenstherapie
- Tiefenpschologisch-fundierte Psychotherapie
- Systemische Therapie (nur bei Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung von 2018)
Anrechnung von Weiterbildungszeiten
- Kinder- und Jugendpsychiatrie (6 Monate)
- Allgemeinmedizin (6 Monate)
- Innere Medizin (6 Monate)
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (12 Monate)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (12 Monate)
- Schwerpunkt Forensische Psychiatrie (12 Monate)