Alle Ärzt:innen müssen, nach Abschluss des Medizinstudiums, eine Spezialisierung in Form einer Facharztweiterbildung absolvieren, wenn sie eigenverantwortlich arbeiten und beispielsweise eine eigene Praxis eröffnen möchten. Mit der Feststellung und Behandlung von psychischen Problemen und Erkrankungen beschäftigen sich Fachärzt:innen für Psychiatrie & Psychotherapie und Fachärzt:innen für Psychosomatik & Psychotherapie. Beide Facharztweiterbildungen beinhalten eine Weiterbildung zum:zur Psychotherapeut:in.
Die Facharztweiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie setzt eine mindestens 60-monatige ärztliche Tätigkeit voraus. Dies bezieht sich auf eine Vollzeittätigkeit. Erfolgt beispielsweise eine 50%-Anstellung, verlängert sich die Facharztweiterbildung entsprechend auf 120 Monate.
Die Weiterbildung kann in weiterbildungsbefugten, ambulanten Einrichtungen (Praxis, Medizinisches Versorgungszentrum, Gesundheitsamt etc.) oder Kliniken (Universitätsklinik, nicht-universitäre psychiatrische Klinik, psychiatrische Abteilung in einem Allgemeinkrankenhaus, Rehabilitationsklinik etc.) absolviert werden.
Bzgl. der ärztlichen Tätigkeit gibt es einige Vorgaben. Beispielsweise müssen mindestens 36 Monate der Weiterbildungszeit im stationären Bereich erfolgen und 12 Monate im Bereich Neurologie.
Darüber hinaus ergeben sich jedoch vielfältige Wahlmöglichkeiten bzgl. Weiterbildungseinrichtungen Rotationen in andere Fachbereiche. Während einige Ärzt:innen in Weiterbildung die gesamte Weiterbildungszeit an einer Weiterbildungseinrichtung absolvieren und innerhalb der Klinik in den Bereich Neurologie rotieren, ist es anderen Ärzt:innen in Weiterbildung wichtig verschiedene Kliniken kennenzulernen.
Auch die ambulante Versorgung kann sehr unterschiedlich sein. Viele psychiatrische Kliniken haben eine Psychiatrische Institutsambulanz. Eine ambulante Tätigkeit dort erfolgt in der Regel unter den gleichen Konditionen wie im stationären Bereich, setzt in der Regeln also auch eine Teilnahme am Bereitschaftsdienstsystem voraus. Jedoch haben auch viele niedergelassene Neurolog:innen und Psychiater:innen einer Weiterbildungsbefugnis für bis zu 24 Monate und können Ärzt:innen in Weiterbildung in ihrer Praxis ausbilden.
Welche Personen in einem Bundesland eine Weiterbildungsbefugnis für eine bestimmte Facharztweiterbildung haben, lässt sich auf der Internetseite der jeweiligen Landesärztekammer in Erfahrung bringen.
In einigen Bundesländern erhalten niedergelassene Weiterbildungsbefugte finanzielle Unterstützung für die Anstellung und Ausbildung von Ärzt:innen in Weiterbildung. Nähere Informationen dazu findest du bei der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung in deiner Region oder deinem Bundesland.
Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie sowie zur integrierten Psychotherapie-Weiterbildung findest du auf dieser Seite.